Ab Juni 2026 wird das Teilen von Solarstrom möglich. Wer profitiert wirklich vom neuen „Energy Sharing“ und für wen lohnen sich die digitalen Zähler?
Ich bin ja jemand, der auch in seiner Freizeit bisweilen an seine Kollegen denkt. Und dann denke ich an Michi, wie er morgens mit einer Tasse Kaffee auf seinem Balkon steht und beobachtet, wie die ersten Sonnenstrahlen auf seine kleine Balkonanlage treffen. Dieses Balkonkraftwerk – Michi war stolz wie Oskar als er es als Überraschung geschenkt bekam – produziert in bescheidenem Ausmaß saubere Energie. Es ist eine kleine Anlage mit etwa 500 Watt Leistung. Nun hat Michi, wie viele andere, von einer Gesetzesänderung gelesen, die es in sich hat. Gehen wir das mal Schritt für Schritt durch.
Bisher nutzt Michi seinen Strom einfach nur für sich – was übrig bleibt, verschwindet unbemerkt im Netz. Jetzt aber fragt er sich, was wohl naheliegt: Könnte man damit nicht auch ein paar Euro verdienen? Bislang lautete die Antwort: kaum. Während ein paar Meter weiter die regulären Strompreise die Haushaltskassen drücken, gab es für den eigenen Überschuss nur magere Centbeträge. Künftig könnte selbst diese Vergütung weiter unter Druck geraten. Doch ab dem 1. Juni 2026 fällt zumindest eine starre Wand.
Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz erlaubt in § 42c EnWG das sogenannte „Energy Sharing“: Strom wird lokal erzeugt, lokal verkauft, lokal verbraucht. Ein echter Hebel für die Energiewende von unten – auch wenn die organisatorischen und finanziellen Hürden in der Praxis nicht verschwinden.
Ich beantworte die zehn wichtigsten Fragen zur neuen Rechtslage:
1. Was regelt der neue § 42c EnWG genau?
Das Gesetz setzt eine europäische Vorgabe um – die Strommarktrichtlinie der EU – und erlaubt es privaten Erzeugerinnen erstmals, überschüssigen Solarstrom direkt mit Menschen in der Umgebung zu teilen oder an sie zu verkaufen. Du wirst damit quasi zur Mini-Energieversorgerin für dein Quartier. Die lähmenden Pflichten eines echten Versorgers – etwa das komplizierte Bilanzkreismanagement – bleiben dir dabei erspart.
Ganz ohne Struktur geht es aber nicht: Wer Energy Sharing organisiert, braucht eine rechtliche Grundlage, laufende Verwaltung und eine saubere Abrechnung.
2. Fließt der Strom jetzt über ein eigenes Kabel zum Nachbarhaus?
Nein. Bauliche Veränderungen braucht es auf keinem der Grundstücke. Die Energie nutzt weiterhin ganz physisch das bestehende öffentliche Netz. Was sich ändert, ist „die Buchhaltung“: Die Zuweisung und Abrechnung zwischen Erzeugern und Verbraucherinnen läuft rein digital über die vorhandene Netzinfrastruktur.
3. Welche technischen Geräte müssen installiert sein?
Ohne moderne Technik läuft nichts. Für die Erfassung des Stromflusses im 15-Minuten-Takt verlangt der Gesetzgeber auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem – das sogenannte Smart Meter Gateway. Eine einfache analoge Messeinrichtung, wie sie in vielen Kellern noch surrt, reicht dafür nicht mehr aus.
Das ist heute noch eine echte Hürde. Der Smart-Meter-Rollout hat zwar Fahrt aufgenommen, aber von flächendeckend kann keine Rede sein. Laut Bundesnetzagentur waren Ende 2025 zwar 23,3 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Über alle Messlokationen hinweg lag der Anteil aber erst bei rund 5,5 Prozent. Anders gesagt: Wenn du und deine Nachbarin schon beide ein intelligentes Messsystem habt, wird es jetzt spannend. Wenn nicht, beginnt das Thema vermutlich erst einmal mit Warten, Nachfragen und dem Messstellenbetreiber.
Für kleine Haushalte und kleine Anlagen ist der Messstellenbetrieb gesetzlich gedeckelt. Bei Verbraucherinnen mit bis zu 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt die Preisobergrenze bei 30 Euro brutto pro Jahr. Für Anlagenbetreiber mit bis zu 7 Kilowatt installierter Leistung gilt ebenfalls eine Obergrenze von 30 Euro pro Jahr. Bei größeren PV-Anlagen kann es teurer werden – bei Anlagen bis 15 Kilowatt liegen die Kosten eher bei bis zu 50 Euro pro Jahr.
4. Wie wird die Lieferung rechtlich geregelt?
Per Handschlag geht es leider nicht. Erzeugerin und Abnehmer müssen einen rechtssicheren Liefervertrag schließen. Darin stehen die Konditionen, der vereinbarte Preis und die Frage, wie und wann abgerechnet wird – schwarz auf weiß zwischen beiden Parteien. Zusätzlich braucht die Sharing-Gemeinschaft in der Praxis jemanden, der die Abrechnung übernimmt, regelmäßig Messdaten beim Netz- oder Messstellenbetreiber abruft und die Zahlungen sauber zuordnet.
Genau dort entstehen Kosten, die man in der schönen Idee vom Solarstrom aus der Nachbarschaft schnell übersieht. Der Smart Meter ist nur der erste Posten. Dazu kommen Abrechnungsplattform oder Dienstleister, Vertragsverwaltung, Zahlungsabwicklung und im Zweifel Steuer- oder Rechtsberatung, wenn mehrere Leute mitmachen. Verlässliche Standardpreise für Energy-Sharing-Dienstleister sind noch schwer zu nennen, weil der Markt gerade erst entsteht. Als grobe Orientierung kann man aber sagen: Wenn du zusätzlich zum Smart Meter noch 50 bis 100 Euro im Jahr für Plattform und Abwicklung einplanst, rechnest du nicht völlig aus der Luft gegriffen. Bei kleinen Anlagen frisst so ein Fixkostenblock den Vorteil sehr schnell auf. Bei großen Anlagen verteilt er sich auf viel mehr Kilowattstunden.
5. In welchem Umkreis geht Energy Sharing?
Es gibt eine räumliche Schranke. Zunächst dürfen nur Teilnehmer Strom tauschen, die im selben Verteilnetzgebiet sitzen. Diese Grenze soll allerdings bald fallen – ab 2028 wird das Energy Sharing auch über benachbarte Netzgebiete hinweg möglich.
Klingt abstrakt, ist im Alltag aber recht konkret: Dein Verteilnetzbetreiber ist derjenige, der vor Ort das Stromnetz betreibt. Das ist nicht automatisch dein Stromanbieter. Du findest ihn meistens auf deiner Stromrechnung, manchmal direkt mit Namen, manchmal über eine Netzbetreiber- oder Codenummer. Außerdem kannst du über die Netzbetreibersuche von VNBdigital per Adresse prüfen, welcher Verteilnetzbetreiber für deinen Anschluss zuständig ist.
Die Grenze des Verteilnetzgebiets ist dann nicht dein Straßenzug, nicht dein Stadtteil und auch nicht automatisch deine Gemeinde. In manchen Regionen kann das Gebiet ziemlich groß sein, in anderen endet es überraschend schnell. Wer konkret Energy Sharing mit einer bestimmten Nachbarin, einem Freund oder einem Haus weiter weg plant, muss deshalb zuerst prüfen: Hängen wir überhaupt beim selben Verteilnetzbetreiber? Wenn ja, ist die erste räumliche Hürde genommen. Wenn nein, wird es vor 2028 schwierig.
6. Warum kann sich das Teilen für Besitzer großer Dachanlagen lohnen?
Die klassische Einspeisevergütung für neue Dachanlagen liegt seit Februar 2026 bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für die ersten 10 Kilowatt installierter Leistung; für den Anlagenteil darüber bis 40 Kilowatt sind es 6,73 Cent. Politisch wird bereits diskutiert, ob diese Vergütung künftig weiter sinkt oder für bestimmte Fälle ganz entfällt.
Wichtig: Verkaufst du deinen Strom direkt an die Nachbarschaft, kann mehr hängen bleiben als beim Verkauf an den Netzbetreiber. Für Betreiberinnen einer ausgewachsenen Dachanlage kann sich das rechnen – allerdings nicht automatisch.
Denn auch bei größeren Anlagen kommen Netzgebühren, Abrechnungskosten, Smart Meter und Verwaltungsaufwand dazu. Spannend wird es vor allem dort, wo größere Anlagen niedrige Stromgestehungskosten haben und der organisatorische Aufwand auf viele Kilowattstunden verteilt wird.
Eine grobe Beispielrechnung:
Eine Dachanlage speist 5.000 Kilowattstunden im Jahr nicht selbst verbrauchten Strom ein. Über die klassische Einspeisevergütung wären das bei 7,78 Cent rund 389 Euro. Wenn dieselbe Menge in der Nachbarschaft zu 18 Cent verkauft würde, lägen die Einnahmen zunächst bei 900 Euro. Das klingt nach 511 Euro mehr. Davon gehen aber noch Messkosten, Plattform, Abrechnung, Verwaltung und je nach Ausgestaltung weitere Preisbestandteile ab. Wenn dafür zusammen zum Beispiel 150 bis 250 Euro im Jahr anfallen, bleibt immer noch ein Vorteil. Wenn die Anlage aber nur wenige hundert Kilowattstunden teilt, ist der Vorteil schneller wieder weg als Michis Kaffee kalt wird.
7. Welchen finanziellen Vorteil hat die Nachbarschaft?
Die Idee ist ein Win-win: Eine Betreiberin mit PV-Anlage bekommt etwas mehr Geld als bei der klassischen Einspeisung, und Menschen in der Umgebung können lokalen Solarstrom günstiger beziehen als herkömmlichen Haushaltsstrom. Das ist besonders attraktiv für Bezieher, deren eigenes Dach schlecht ausgerichtet ist, die zur Miete wohnen oder die sich eine eigene PV-Anlage schlicht nicht leisten können. Ganz so einfach wie „Solarstrom von nebenan ist immer ein Schnäppchen“ ist es aber nicht.
Nehmen wir wieder ein Beispiel. Der normale Haushaltsstrom kostet grob 30 Cent pro Kilowattstunde. Der Nachbarschaftsstrom wird für 18 Cent angeboten. Auf dem Papier spart der Bezieher also 12 Cent pro Kilowattstunde. Wenn er im Jahr 1.000 Kilowattstunden lokalen Solarstrom abnimmt, wären das 120 Euro Vorteil. Davon müssen aber die eigenen Messkosten, mögliche Plattformkosten und der organisatorische Anteil am Modell abgezogen werden. Liegen diese Zusatzkosten bei 50 bis 80 Euro im Jahr, bleiben vielleicht 40 bis 70 Euro echte Ersparnis. Bei 2.000 Kilowattstunden sieht es schon besser aus. Bei 200 Kilowattstunden lohnt sich der Aufwand finanziell kaum.
Deshalb ist die ehrliche Antwort: Energy Sharing kann günstiger sein, aber es ist kein automatischer Strompreis-Zaubertrick. Es lohnt sich dort, wo genug Strom geteilt wird, der Preis fair gesetzt ist und die Fixkosten nicht alles auffressen. Trotzdem kann das Modell fair sein: Einer bekommt ein bisschen mehr, der andere zahlt etwas weniger – und beide unterstützen lokalen Ökostrom.
8. Kann ich auch mit einem kleinen 500-Watt-Balkonkraftwerk meinen Strom verkaufen?
Rein rechtlich zeigt sich der Gesetzgeber überraschend offen. Der neue Paragraph macht keinerlei Mindestanforderungen an die Größe oder die installierte Leistung der Solaranlage. Im Klartext: Michis Kleinstanlage besitzt theoretisch exakt denselben legalen Anspruch auf eine Teilnahme am lokalen Sharing-Markt wie eine riesige PV-Anlage auf einem Fabrikdach. Die Bundesregierung wollte damit bewusst bürokratische Schranken abbauen und auch Mieterinnen den Zugang zu diesem gemeinschaftlichen Modell öffnen.
Doch genau diese Gleichstellung erweist sich schnell als Bumerang – denn bei den technischen und organisatorischen Pflichten unterscheidet das Gesetz mit keinem Wort zwischen Groß und Klein.
9. Warum wird das Balkonkraftwerk beim Sharing zum reinen Verlustgeschäft?
In der Praxis zahlt man bei Kleinstanlagen bitter drauf, weil die fixen Betriebskosten den winzigen Ertrag vollständig auffressen. Ein 500-Watt-Modul wie das von Michi produziert im Jahr etwa 400 bis 500 Kilowattstunden, wovon du den Löwenanteil ohnehin direkt für deine eigene Grundlast verbrauchst. Der minimale Überschuss von vielleicht 200 Kilowattstunden bringt beim Verkauf an die Nachbarschaft kaum 26 Euro ein, wenn man mit etwa 13 Cent pro Kilowattstunde rechnet.
Dem gegenüber stehen jährliche Kosten von rund 30 Euro für den verordneten Smart Meter und grob 50 Euro oder mehr für die nötige Abrechnungsplattform, sofern du nicht alles selbst organisierst und überhaupt eine passende Lösung findest. Dazu kommen im größeren Modell noch der Aufwand für Verträge, Gemeinschaft, Verwaltung und Datenabfrage. Die digitale Infrastruktur vernichtet hier jeden finanziellen Vorteil – der Traum vom gewinnbringenden Sharing zerplatzt an den realen Systemgebühren.
Als Faustregel: Bei einem Balkonkraftwerk ist Eigenverbrauch fast immer klüger als Verkauf. Jede Kilowattstunde, die Michi direkt in Waschmaschine, Kühlschrank oder Wasserkocher steckt, ersetzt teuren Haushaltsstrom. Jede Kilowattstunde, die er kompliziert verkaufen will, muss erst einmal durch ein kleines Labyrinth aus Zählern, Verträgen und Abrechnung.
10. Gibt es bessere Alternativen für Mietwohnungen?
Wer im selben Gebäude Solarstrom teilen möchte, sollte sich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ansehen. Bleibt der Strom im Haus und fließt nicht durch das öffentliche Netz, entfallen die Smart-Meter-Pflicht und die Netzentgelte. Aber auch hier gilt: Für ein einzelnes Balkonkraftwerk ist der Aufwand in der Hausgemeinschaft meist schlicht zu hoch. Für Kleinstanlagen bleibt der maximale Eigenverbrauch die klügste Methode.
Wer prüfen will, ob Energy Sharing grundsätzlich in Frage kommt, kann sich an einer einfachen Checkliste entlanghangeln:
- Erstens: Gibt es eine PV-Anlage mit nennenswertem Überschuss? Bei ein paar hundert Kilowattstunden wird es schwierig, bei mehreren tausend Kilowattstunden wird es interessant.
- Zweitens: Sitzen Erzeugerin und Bezieher im selben Verteilnetzgebiet? Das lässt sich über Stromrechnung, Netzbetreiber oder VNBdigital prüfen.
- Drittens: Haben beide Seiten ein intelligentes Messsystem – oder zumindest realistische Aussicht, zeitnah eines zu bekommen?
- Viertens: Gibt es jemanden, der Verträge, Messdaten, Abrechnung und Zahlungen organisiert?
- Fünftens: Bleibt nach Smart Meter, Plattform, Verwaltung und einem fairen Strompreis für beide Seiten noch ein echter Vorteil übrig?
Wenn du bei diesen fünf Punkten mehrfach mit „keine Ahnung“ antwortest, ist das kein persönliches Versagen. Es zeigt nur, dass Energy Sharing politisch endlich erlaubt ist, praktisch aber noch ziemlich jung. Viele Details werden sich erst sortieren, wenn Dienstleister, Netzbetreiber und die ersten mutigen Nachbarschaften das Modell wirklich in den Alltag ziehen.
Also, Michi, nicht jede gute Nachricht bedeutet auch ein Plus für deinen Geldbeutel. Aber du machst schon heute vieles richtig. Stell die Waschmaschine auch künftig auf die Mittagszeit, wenn die Sonne direkt auf dein Modul brennt. Kein Smart Meter, keine Abrechnungsplattform, kein Liefervertrag – nur dein eigener Strom, dann verbraucht, wenn er da ist.
Das große Sharing-Versprechen lösen eher die größeren Anlagen auf den Nachbardächern ein, vor allem dann, wenn Aufwand und Kosten auf viele Kilowattstunden verteilt werden. Dein Balkon liefert dir etwas Bescheideneres, aber Echtes. Wenn du einen nachmittäglichen Kaffee aufsetzt, dann genießt du die günstigste Bohnenbrühe der Straße, hergestellt mit frischem Sonnenlicht von vor 8 Minuten und 20 Sekunden.
Quellenverzeichnis
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Verbraucherzentrale - Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
Der offizielle Ratgeber der Verbraucherzentrale erklärt die technischen Grundlagen, den optimalen Eigenverbrauch und die administrativen Rahmenbedingungen für Steckersolargeräte. -
Ariadne-Analyse - Gebäude- und Mieterstrom in Deutschland: Potenziale und Wirtschaftlichkeit
Das umfassende Gutachten bietet tiefgehende Wirtschaftlichkeitsanalysen und zeigt die finanziellen Vorteile dezentraler Solarstrommodelle für Mieter und Vermieter auf. -
WWF Deutschland - Kurzstudie: Einführung eines umfassenden bundesweiten Solarstandards
Diese wissenschaftliche Untersuchung analysiert das erhebliche Potenzial von gemeinschaftlichen Versorgungsmodellen und Energy Sharing zur Vereinfachung der solaren Nutzung in Mehrfamilienhäusern.
